Doris König, 1957 in Kiel geboren, war von 2012 bis 2014 Präsidentin der Bucerius Law School. Am 2. Juni 2014 wurde sie als Richterin des Bundesverfassungsgerichts vereidigt und ist nach wie vor Inhaberin des Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhls für Internationales Recht. Zuvor war sie seit dem Jahr 2000 Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School.
Der Promotion im Bereich des internationalen Seerechts folgte eine Tätigkeit als Richterin am Landgericht Hamburg (1989 bis 1992). Im Anschluss daran kehrte sie als wissenschaftliche Assistentin an das Kieler Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht zurück. Von 1999 bis 2000 übernahm Doris König Lehrstuhlvertretungen in Saarbrücken, Halle (Saale) und Kiel.
Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Recht der europäischen Integration, dem internationalen See- und Umweltrecht mit seinen Bezügen zum internationalen Wirtschaftsrecht und dem internationalen Menschenrechtsschutz.
Von 2004 bis 2014 war Doris König Mitglied des Völkerrechtswissenschaftlichen Beirats des Auswärtigen Amtes.
Seit 2004 ist sie Vorsitzende des Vorstands der Internationalen Stiftung für Seerecht (International Foundation for the Law of the Sea - IFLOS). Seit 2007 ist sie Mitglied des Vorstands der Studienstiftung des deutschen Volkes und seit 2008 deutsches Mitglied des Ständigen Schiedshofs in Den Haag.